1. Abholmieten:
1.1.
Der
Mieter muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein.
Er
behandelt die Mietobjekte sachgemäss und mit grösster Sorgfalt.
1.2.
Der Mieter haftet vollumfänglich für Schäden an und von den Mietobjekten.
Alle
gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Das
Einholen von Bewilligungen und die Entrichtung von allfälligen
Gebühren obliegen dem Mieter. Hierzu
gehört bei öffentlicher Musiknutzung auch die Deklaration und
Bezahlung von Urheberrechtsentschädigungen bei der SUISA.
1.3.
Das
Mietmaterial muss in den dafür vorgesehenen Transportbehältern
transportiert werden. Ein
geeignetes, geschlossenes Transportfahrzeug wird vorausgesetzt.
1.4.
Die
Mietobjekte inkl. sämtliches Zubehör und Verpackung bleiben im
Eigentum der Firma nuance Veranstaltungstechnik GmbH.
Jegliche
Veränderungen an den Mietobjekten sind untersagt. Die auf den
Mietobjekten angebrachten Firmenlogos der nuance
Veranstaltungstechnik GmbH dürfen durch den Mieter weder unsichtbar
gemacht, noch entfernt werden. Bei Nichtbeachtung hat der Mieter der
nuance Veranstaltungstechnik GmbH eine Entschädigung zu entrichten.
Die für eine allfällige Wiederherstellung entstehenden Kosten
werden dem Mieter zudem nach Aufwand in Rechnung gestellt.
1.5.
Im Mietpreis sind alle notwendigen Leuchtmittel eingerechnet. Bei
Bedarf können die mitgelieferten Ersatzlampen eingesetzt werden,
jedoch müssen die defekten Lampen an die nuance
Veranstaltungstechnik GmbH zurückgegeben werden. Nicht retournierte
Lampen werden dem Mieter zum Neupreis verrechnet. Bei Langzeitmieten
sind andere Vereinbarungen vorbehalten. Zusätzliches
Verbrauchsmaterial wird nach Aufwand verrechnet.
1.6.
Nach Bestätigung des Auftrags bleiben die Mietobjekte für die
vereinbarte Zeitspanne reserviert. Jegliche Absagen oder Änderungen
werden als Vertragsrücktritt betrachtet und gemäss Artikel 5.2
vorliegender AGB’s behandelt.
1.7.
Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Kommt es bei Änderungen der Abhol- und Rückgabetermine zu einer verlängerten Mietdauer, so wird diese gemäss der aktuellen Mietpreisliste der nuance Veranstaltungstechnik GmbH dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die
Mietobjekte sind nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich
zu retournieren. Bei versäumten Materialrückgaben können dem
Kunden nebst den zusätzlichen Mietkosten auch die entstanden
Folgeschäden wie Schadenersatzforderungen von Drittkunden und
Lieferanten der nuance Veranstaltungstechnik GmbH in Rechnung
gestellt werden. Bei Pauschalangeboten sind die deklarierten
Einsatztage einzuhalten bzw. Änderungen unverzüglich zu melden.
1.8.
Retournierte
Mietobjekte werden durch uns getestet. Die nuance
Veranstaltungstechnik GmbH behält sich das Recht vor, während 3
Arbeitstagen nach der Rückgabe des Materials, auf den Mieter Regress
zu nehmen. Kosten für Reparatur und Ersatzmaterial können bei
unsachgemässem Gebrauch durch den Kunden diesem in Rechnung gestellt
werden.
1.9.
Für
den Schutz des Mietmaterials durch eine entsprechende Infrastruktur
wie Witterungsschutz, Absperrung von Regieplätzen, Bühnenbereichen,
Technikbereichen und Materialdepots ist der Mieter zuständig und
verantwortlich.
1.10.
Vereinbarte
Netzanschlussnormen sind einzuhalten bzw. durch den Mieter
sicherzustellen. Der Mieter haftet für jegliche Schäden durch
unkorrekte oder fehlerhafte Infrastruktur wie fehlerhafte
Stromanschlüsse, falsch deklarierte Nutzlasten von Bühnen und
Montagepunkten usw., sowie unsachgemässen Gebrauch.
1.11.
Sofern
nicht vertraglich vereinbart, besteht kein Anspruch auf einen
Pikett-Einsatz eines Technikers der nuance Veranstaltungstechnik
GmbH.
Die
nuance Veranstaltungstechnik GmbH behält sich das Recht vor,
Pikett-Einsätze oder Telefonsupport, die nach erfolgter Übergabe
durch den Mieter angefordert werden, nach Aufwand zu den üblichen
Kostensätzen in Rechnung zu stellen.
1.12.
Alle
zusätzlichen Aufwendungen der nuance Veranstaltungstechnik GmbH
werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der Mietpreis versteht sich
für die Überlassung des Mietobjekts zum Gebrauch, ohne jegliche
Zusatzdienstleistung.
1.13.
Die
Zahlungsbedingungen sind den Offerten zu entnehmen. Sofern nicht
anders vereinbart, sind die Mietkosten bei der Abholung des
Mietmaterials in bar zu entrichten. Eine Anzahlung bei
Vertragsabschluss bleibt vorbehalten.
2. Zusatzbedingungen
für Mieten mit Dienstleistungen der nuance Veranstaltungstechnik
GmbH
2.1.
Alle Bedingungen für Abholmieten dieser AGB’s (siehe Abschnitt
1.)
gelten auch für Mieten mit Dienstleistungen der nuance
Veranstaltungstechnik GmbH. Der Mieter wird in der Folge Auftraggeber
genannt.
2.2.
Sind
die vom Auftraggeber gestellten und vereinbarten resp. zugesicherten
Hilfskräfte zur vereinbarten Zeit nicht am vereinbarten Ort, wird
der zusätzliche Aufwand gemäss den Ansätzen der nuance
Veranstaltungstechnik GmbH dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die
Einhaltung des Zeitplans kann in diesem Fall nicht gewährleistet
werden.
2.3.
Hilfskräfte
des Veranstalters, die zur Unterstützung des Personals der nuance
Veranstaltungstechnik GmbH zum Einsatz gelangen, sind nicht von der
nuance Veranstaltungstechnik GmbH versichert. Jegliche Haftung für
jegliche Schäden aus deren Arbeitseinsatz wird seitens der nuance
Veranstaltungstechnik GmbH ausdrücklich wegbedungen. Der
Veranstalter ist für den erforderlichen Versicherungsschutz seines
der nuance Veranstaltungstechnik GmbH zur Verfügung gestellten
Personals besorgt.
2.4.
Unkosten
und Mehraufwendungen der nuance Veranstaltungstechnik GmbH infolge
nicht eingehaltener Zeitpläne und nicht pünktlich bereitgestellter
Infrastruktur durch den Auftraggeber, werden diesem in Rechnung
gestellt.
2.5. Die
Zahlungsbedingungen sind den Offerten zu entnehmen. Sofern nicht
anders vereinbart sind die Mietkosten unmittelbar vor dem Anlass in
bar zu entrichten. Eine Anzahlung bei Vertragsabschluss bleibt
vorbehalten.
3. Haftungsausschluss
3.1.
Die nuance Veranstaltungstechnik GmbH verpflichtet sich, die
reservierten oder mindestens gleichwertige Geräte termingerecht, in
einwandfreiem und gebrauchstauglichem Zustand zur Verfügung zu
stellen.
Die nuance Veranstaltungstechnik GmbH kann in keinem Fall für Folgeschäden oder Verzögerungen (Pannen, technische Probleme etc. Dritter), die sie nicht selbst verursacht hat, haftbar gemacht werden. Durch Eingriffe höherer Gewalt hervorgerufene Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen berechtigen den Auftraggeber nicht zum Schadenersatzanspruch.
4. Zusatzbestimmungen
für den Verkauf
4.1.
Produkte-
und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
4.2.
Es besteht eine Garantie auf Produktionsfehler gemäss Herstellerangaben.
4.3.
Bei Neuwaren besteht eine Garantie von 12 Monaten. Bei Occasionsartikeln und Vorführmodellen, werden jegliche Gewährleistungsansprüche seitens der nuance Veranstaltungstechnik GmbH soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
4.4.
Ohne Gegenbericht des Käufers innert 8 Tagen nach Erhalt, gilt die Lieferung als einwandfrei.
4.5.
Es wird keine Haftung für Lieferverzögerungen übernommen.
4.6
Die Objekte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der nuance Veranstaltungstechnik GmbH.
4.7.
Es wird keine Haftung für Transportschäden bei Lieferungen mit Post / Kurier / Spedition übernommen.
4.8.
Lieferung
per Nachname oder Vorauskasse bleibt (nach Ermessen) vorbehalten.
4.9.
Nach
definitivem Bestellungseingang (mündliche Zusage, Fax oder Mail
werden auch als solche betrachtet) ist kein folgenloser Rücktritt
vom dadurch rechtsgültig gewordenen Kaufvertrag mehr möglich (vgl.
Überschrift 5.).
5. Preise / Gerichtsstand / Vertragsrücktritt / Weitere Bedingungen
5.1.
Alle
Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne
gesetzliche MwSt. und allfällige weitere Gebühren.
5.2. Der Mieter bezahlt bei Rücktritt vom Mietvertrag bis 10 Tage vor dem Mietbeginn 50%, bis fünf Tage 75 %, bis 24 Stunden 90% der Auftragssumme inkl. Spesen und Kosten, die nicht angefallen sind.
Bei Vertragsrücktritt ab 24 Stunden vor Mietbeginn ist die volle Auftragssumme geschuldet (inkl. Spesen und Kosten, die nicht angefallen sind).
5.3
Werden bonitätsmindernde Umstände des Vertragspartners bekannt oder ist dieser mit seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, kann die nuance Veranstaltungstechnik GmbH bedingungslos vom Vertrag zurückzutreten.
5.4.
Für alle in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht geregelten Fälle, gelten die Bestimmungen des Hauptvertrages
und des OR.
5.5.
Gerichtsstand
für beide Vertragsparteien ist Bern.
5.6.
Der
Mieter, bzw. Auftraggeber, bzw. Käufer oder sein gesetzlicher
Vertreter, erklärt mit seiner Unterschrift, diese AGBs gelesen,
zur Kenntnis genommen zu haben und mit diesen Konditionen
einverstanden zu sein.
Schönbühl, 22.Februar 2021