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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der nuance Veranstaltungstechnik GmbH

1. Abholmieten:

1.1.
Der Mieter muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein. Er behandelt die Mietobjekte sachgemäss und mit grösster Sorgfalt.

1.2.
Der Mieter haftet vollumfänglich für Schäden an und von den Mietobjekten. Alle gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten. Das Einholen von Bewilligungen und die Entrichtung von allfälligen Gebühren obliegen dem Mieter. Hierzu gehört bei öffentlicher Musiknutzung auch die Deklaration und Bezahlung von Urheberrechtsentschädigungen bei der SUISA.

1.3.
Das Mietmaterial muss in den dafür vorgesehenen Transportbehältern transportiert werden. Ein geeignetes, geschlossenes Transportfahrzeug wird vorausgesetzt.

1.4.
Die Mietobjekte inkl. sämtliches Zubehör und Verpackung bleiben im Eigentum der Firma nuance Veranstaltungstechnik GmbH. Jegliche Veränderungen an den Mietobjekten sind untersagt. Die auf den Mietobjekten angebrachten Firmenlogos der nuance Veranstaltungstechnik GmbH dürfen durch den Mieter weder unsichtbar gemacht, noch entfernt werden. Bei Nichtbeachtung hat der Mieter der nuance Veranstaltungstechnik GmbH eine Entschädigung zu entrichten. Die für eine allfällige Wiederherstellung entstehenden Kosten werden dem Mieter zudem nach Aufwand in Rechnung gestellt.

1.5.
Im Mietpreis sind alle notwendigen Leuchtmittel eingerechnet. Bei Bedarf können die mitgelieferten Ersatzlampen eingesetzt werden, jedoch müssen die defekten Lampen an die nuance Veranstaltungstechnik GmbH zurückgegeben werden. Nicht retournierte Lampen werden dem Mieter zum Neupreis verrechnet. Bei Langzeitmieten sind andere Vereinbarungen vorbehalten. Zusätzliches Verbrauchsmaterial wird nach Aufwand verrechnet.

1.6.
Nach Bestätigung des Auftrags bleiben die Mietobjekte für die vereinbarte Zeitspanne reserviert. Jegliche Absagen oder Änderungen werden als Vertragsrücktritt betrachtet und gemäss Artikel 5.2 vorliegender AGB’s behandelt.

1.7.
Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Kommt es bei Änderungen der Abhol- und Rückgabetermine zu einer verlängerten Mietdauer, so wird diese gemäss der aktuellen Mietpreisliste der nuance Veranstaltungstechnik GmbH dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die Mietobjekte sind nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich zu retournieren. Bei versäumten Materialrückgaben können dem Kunden nebst den zusätzlichen Mietkosten auch die entstanden Folgeschäden wie Schadenersatzforderungen von Drittkunden und Lieferanten der nuance Veranstaltungstechnik GmbH in Rechnung gestellt werden. Bei Pauschalangeboten sind die deklarierten Einsatztage einzuhalten bzw. Änderungen unverzüglich zu melden.

1.8.
Retournierte Mietobjekte werden durch uns getestet. Die nuance Veranstaltungstechnik GmbH behält sich das Recht vor, während 3 Arbeitstagen nach der Rückgabe des Materials, auf den Mieter Regress zu nehmen. Kosten für Reparatur und Ersatzmaterial können bei unsachgemässem Gebrauch durch den Kunden diesem in Rechnung gestellt werden.

1.9.
Für den Schutz des Mietmaterials durch eine entsprechende Infrastruktur wie Witterungsschutz, Absperrung von Regieplätzen, Bühnenbereichen, Technikbereichen und Materialdepots ist der Mieter zuständig und verantwortlich.

1.10.
Vereinbarte Netzanschlussnormen sind einzuhalten bzw. durch den Mieter sicherzustellen. Der Mieter haftet für jegliche Schäden durch unkorrekte oder fehlerhafte Infrastruktur wie fehlerhafte Stromanschlüsse, falsch deklarierte Nutzlasten von Bühnen und Montagepunkten usw., sowie unsachgemässen Gebrauch.

1.11.
Sofern nicht vertraglich vereinbart, besteht kein Anspruch auf einen Pikett-Einsatz eines Technikers der nuance Veranstaltungstechnik GmbH. Die nuance Veranstaltungstechnik GmbH behält sich das Recht vor, Pikett-Einsätze oder Telefonsupport, die nach erfolgter Übergabe durch den Mieter angefordert werden, nach Aufwand zu den üblichen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.

1.12.
Alle zusätzlichen Aufwendungen der nuance Veranstaltungstechnik GmbH werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der Mietpreis versteht sich für die Überlassung des Mietobjekts zum Gebrauch, ohne jegliche Zusatzdienstleistung.
1.13.
Die Zahlungsbedingungen sind den Offerten zu entnehmen. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Mietkosten bei der Abholung des Mietmaterials in bar zu entrichten. Eine Anzahlung bei Vertragsabschluss bleibt vorbehalten.


2. Zusatzbedingungen für Mieten mit Dienstleistungen der nuance Veranstaltungstechnik GmbH

2.1.
Alle Bedingungen für Abholmieten dieser AGB’s (siehe Abschnitt 1.) gelten auch für Mieten mit Dienstleistungen der nuance Veranstaltungstechnik GmbH. Der Mieter wird in der Folge Auftraggeber genannt.

2.2.
Sind die vom Auftraggeber gestellten und vereinbarten resp. zugesicherten Hilfskräfte zur vereinbarten Zeit nicht am vereinbarten Ort, wird der zusätzliche Aufwand gemäss den Ansätzen der nuance Veranstaltungstechnik GmbH dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Einhaltung des Zeitplans kann in diesem Fall nicht gewährleistet werden.

2.3.
Hilfskräfte des Veranstalters, die zur Unterstützung des Personals der nuance Veranstaltungstechnik GmbH zum Einsatz gelangen, sind nicht von der nuance Veranstaltungstechnik GmbH versichert. Jegliche Haftung für jegliche Schäden aus deren Arbeitseinsatz wird seitens der nuance Veranstaltungstechnik GmbH ausdrücklich wegbedungen. Der Veranstalter ist für den erforderlichen Versicherungsschutz seines der nuance Veranstaltungstechnik GmbH zur Verfügung gestellten Personals besorgt.

2.4.
Unkosten und Mehraufwendungen der nuance Veranstaltungstechnik GmbH infolge nicht eingehaltener Zeitpläne und nicht pünktlich bereitgestellter Infrastruktur durch den Auftraggeber, werden diesem in Rechnung gestellt. 2.5. Die Zahlungsbedingungen sind den Offerten zu entnehmen. Sofern nicht anders vereinbart sind die Mietkosten unmittelbar vor dem Anlass in bar zu entrichten. Eine Anzahlung bei Vertragsabschluss bleibt vorbehalten.


3. Haftungsausschluss

3.1.
Die nuance Veranstaltungstechnik GmbH verpflichtet sich, die reservierten oder mindestens gleichwertige Geräte termingerecht, in einwandfreiem und gebrauchstauglichem Zustand zur Verfügung zu stellen.
Die nuance Veranstaltungstechnik GmbH kann in keinem Fall für Folgeschäden oder Verzögerungen (Pannen, technische Probleme etc. Dritter), die sie nicht selbst verursacht hat, haftbar gemacht werden. Durch Eingriffe höherer Gewalt hervorgerufene Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen berechtigen den Auftraggeber nicht zum Schadenersatzanspruch.

4. Zusatzbestimmungen für den Verkauf

4.1.
Produkte- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

4.2.
Es besteht eine Garantie auf Produktionsfehler gemäss Herstellerangaben.

4.3.
Bei Neuwaren besteht eine Garantie von 12 Monaten. Bei Occasionsartikeln und Vorführmodellen, werden jegliche Gewährleistungsansprüche seitens der nuance Veranstaltungstechnik GmbH soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

4.4.
Ohne Gegenbericht des Käufers innert 8 Tagen nach Erhalt, gilt die Lieferung als einwandfrei.

4.5.
Es wird keine Haftung für Lieferverzögerungen übernommen.

4.6
Die Objekte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der nuance Veranstaltungstechnik GmbH.

4.7.
Es wird keine Haftung für Transportschäden bei Lieferungen mit Post / Kurier / Spedition übernommen.

4.8.
Lieferung per Nachname oder Vorauskasse bleibt (nach Ermessen) vorbehalten.

4.9.
Nach definitivem Bestellungseingang (mündliche Zusage, Fax oder Mail werden auch als solche betrachtet) ist kein folgenloser Rücktritt vom dadurch rechtsgültig gewordenen Kaufvertrag mehr möglich (vgl. Überschrift 5.).

5. Preise / Gerichtsstand / Vertragsrücktritt / Weitere Bedingungen

5.1.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne gesetzliche MwSt. und allfällige weitere Gebühren.

5.2. Der Mieter bezahlt bei Rücktritt vom Mietvertrag bis 10 Tage vor dem Mietbeginn 50%, bis fünf Tage 75 %, bis 24 Stunden 90% der Auftragssumme inkl. Spesen und Kosten, die nicht angefallen sind.
Bei Vertragsrücktritt ab 24 Stunden vor Mietbeginn ist die volle Auftragssumme geschuldet (inkl. Spesen und Kosten, die nicht angefallen  sind).

5.3
Werden bonitätsmindernde Umstände des Vertragspartners bekannt oder ist dieser mit seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, kann die nuance Veranstaltungstechnik GmbH bedingungslos vom Vertrag zurückzutreten.

5.4.
Für alle in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Fälle, gelten die Bestimmungen des Hauptvertrages und des OR.

5.5.
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Bern.

5.6.
Der Mieter, bzw. Auftraggeber, bzw. Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter, erklärt mit seiner Unterschrift, diese AGBs gelesen, zur Kenntnis genommen zu haben und mit diesen Konditionen einverstanden zu sein.
 

Schönbühl, 22.Februar 2021